Lesen Sie hier Zusammenfassungen aus den jeweils letzten Ausschüssen der Gemeindevertretung.
Bleiben Sie auf dem neusten Stand oder Besuchen Sie gerne auch die Sitzungen selber. Die einzelnen Termine der Sitzungen entnehmen Sie dem unten eingestellten Kalender.
1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
2. Zukunft der medizinischen Versorgung in Ascheberg
Bericht der Arbeitsgruppe
Folgeauftrag/-aufgabe für die Arbeitsgruppe
3. Auslastung der KiTa’s in Ascheberg
4. Niederschlagswassergebühren in der Gemeinde Ascheberg; Satzungsänderung
5. Anfragen
1. Bericht des Bürgermeisters:
2. Bericht aus dem Bauhof:
3. Anfragen öffentlich:
Es wird kurz darüber berichtet, dass es in der AWO-KiTa einen immensen Wasserschaden gab. Zur Schadensbehebung ist die KiTa bis auf weiteres geschlossen
1. Kitareform - Prognosetool des Landes Schleswig-Holstein:
Dieser Punkt dient der Kenntnisnahme.
Durch das Ende der Evaluation der Kitareform und damit Erstellung des Gesetzesentwurfs, ist Ende diesen Jahres eine Beschlussfassung zu erwarten.
Die finanziellen Auswirkungen konnten bisher nicht prognostiziert werden. Vom Land ist ein Prognosetool zur Verfügung gestellt worden, jedoch ist aber bereits eine weitere Überarbeitung angekündigt. Dennoch hat die Verwaltung die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen mit dem Tool berechnet und hat diese in den Entwurf des Haushaltsplans aufgenommen.
Unter folgendem LINK finden Sie eine thematische Vorstellung der Gesetzesnovelle, in Form einer PowerPoint Präsentation von dem Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein.
2. Hebesatzsatzung der Gemeinde Ascheberg zu den Grundsteuern A und B und der Gewerbesteuer:
Nach Veröffentlichung des Transparenzregisters liegt der aufkommensneutrale Hebesatz in der Gemeinde Ascheberg bei 314 v. H. bzw. 317 v. H.. Es wird daher mindestens eine Erhebung des Hebesatzes von derzeit 280 v. H. auf diesen Wert erforderlich sein. Aufgrund des negativ geplanten Haushaltsentwurf für 2025 und der schon seit Jahren von der Kommunalaufsicht geforderten Haushaltskonsolidierung sind sich beide Fraktionen einig, dass die Einnahmen der Gemeinde erhöht werden müssen.
Deshalb wird der GV empfohlen den Grundsteuerhebesatz wie folgt anzuheben:
Der Empfehlung wurde einstimmig zugestimmt.
Unter folgenden Links können Sie die Transparenzregister einsehen:
Auszug aus der Beschlussvorlage:
Ausführungen zu der Option für differenzierte Hebesätze in der Grundsteuer B
Der Landtag hat am 25. September 2024 das Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Schleswig-Holstein beschlossen, das dem Vorbild der nordrhein-westfälischen Regelung folgt. Danach besteht für die Kommunen die Option, die Hebesätze für die Grundsteuer B differenziert nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken festzulegen. Eine Pflicht zur Differenzierung besteht ausdrücklich nicht. Hintergrund für die Regelung ist die in Teilen sehr unterschiedliche Entwicklung von den Grundsteuermessbeträgen von Wohngrundstücken und Gewerbegrundstücken.
Dabei gelten zwei Maßgaben:
1. Der einheitliche Hebesatz für die Nichtwohngrundstücke darf nicht niedriger sein als der Hebesatz der Wohngrundstücke.
2. Dieser Hebesatz muss für alle in der Gemeinde oder dem Gemeindeteil liegenden baureifen Grundstücke einheitlich sein.
Zur Rechtslage in Nordrhein-Westfalen (NRW) sind zwei Gutachten (vgl. Anlage 4 und 5) zur Möglichkeit einer verfassungskonformen Umsetzung erstellt worden, die sich in den Ergebnissen deutlich unterscheiden.
Das Gutachten des Städtetages NRW gelangt hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Risiken zu gegensätzlichen Einschätzungen als das Anfang September veröffentlichte Landesgutachten NRW, welches keine bedeutsamen verfassungsrechtlichen Risiken für die Kommunen bei Anwendung der Neuregelung sieht.
Der Städtebund SH empfiehlt daher, in den kommenden kommunalpolitischen Beratungen über eine Anwendung der differenzierenden Grundsteuerhebesätze auf die unterschiedlichen Prüfungsergebnisse beider Rechtsgutachten sowie die rechtlichen, administrativen und fiskalischen Risiken hinzuweisen.
3. Haushaltsplan 2025:
Der Haushaltsplan ist zahlreichen Belastungen ausgesetzt, so dass derzeit mit einem hohen Minus geplant wird. Belastungen sind unter anderem zum Beispiel: Kitareform, Kanalsanierung, Flüchtlingsunterbringung, etc.
Eine Auswertung der Haushaltsentwicklung, sowie die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Ergebnisplan können Sie unter folgendem Link aus der Beschlussvorlage einsehen.
Auszug aus der Beschlussvorlage; hier der Fazit zum Ergebnisplan:
Die Haushaltsplanung der Gemeinde Ascheberg weist in allen Planungsjahren Fehlbeträge in den Jahresergebnissen aus. Die Erträge reichen dauerhaft nicht aus, die Aufwendungen zu decken. Einen großen Einfluss auf diese Entwicklung hat die Inbetriebnahme die Kita der AWO, die im Januar des laufenden Jahres 2024 in Betrieb ging. Dies führt seit dem Haushaltsjahr 2024 zu einer dauerhaften höheren Belastung, der die Gemeinde Ascheberg mit weiteren Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen begegnen muss.
Entscheidend ist, dass die Gemeinde weitere Maßnahmen beschließt, die der dauerhaften Leistungsfähigkeit dienen. Mit Blick darauf wäre zu begrüßen, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierungsanstrengungen nicht nur der aufkommensneutrale Grundsteuerhebesatz aus dem Transparenzregister zur Beschlussfassung in Betracht gezogen wird, sondern die Gemeinde einen Hebesatz von 340 % jeweils für die Grundsteuer A und B zur Beschlussfassung berät (vgl. VO/2024/A/874).
Die defizitären Planungen im Ergebnisplan reduzieren das Eigenkapital entsprechend. Ist bei negativen Jahresergebnissen ein Ausgleich durch die Ausgleichsrücklage nicht möglich, wird ein Jahresfehlbetrag vorgetragen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des geplanten Jahresfehlbetrages 2024 (879,0 TEUR) sowie der Folgejahre 2025ff. die Ausgleichsrücklage planmäßig bereits 2026 nicht mehr ausreichen wird, die geplanten Jahresfehlbeträge zu decken. Infolgedessen droht bei vollständiger Realisierung des Haushaltsplans bereits in der Bilanz 2026 ein vorgetragener Jahresfehlbetrag. Die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde Ascheberg wäre damit nicht mehr gegeben.
Besonders die gemeindliche Kita schlägt ab 2025 mit immensen Mehrkosten in den Haushalt. Grund hierfür ist, dass die zugesicherten Landesmittel zur Qualitätssteigerung in den gemeindlichen Kitas nicht gewährt wurde. Dies betrifft alle Kommunen.
Es werden noch einige Änderungen im Haushaltsplan besprochen. Der GV wird empfohlen, den Ergebnisplan, den Finanzplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit den abgestimmten Änderungen in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Der Empfehlung wurde einstimmig zugestimmt.
4. Stellenplan 2025:
Für das Jahr 2025 wurde kein zusätzlicher Stellenbedarf gemeldet, sodass keine neuen Stellen für den Stellenplan 2025 eingeplant wurden. Der GV wird empfohlen den Stellenplan wie geplant zu beschließen. Empfehlung erfolgte einstimmig.
1. Bekanntgaben des Bürgermeisters
Der Bahnübergang Langenrade wird vom 25.10.24 - ca.21 Uhr bis 30.10.24 - ca. 6 Uhr voll gesperrt. Es wird eine Weiche ausgetauscht. Aufgrund der Bauarbeiten fällt der Bahnverkehr zwischen Kiel und Eutin aus, ein Schienenersatzverkehr wird eingerichtet.
Die Umleitung für Fahrzeuge geht über Langenrade - Lindauer Kamp - Trentrade - Mühlenkoppel - Bundhorster Chaussee – Bahnhofstraße. Die Umleitung für Fußgänger und Fahrradfahrer geht über Gartenweg - Meisenweg - Fußgängertunnel am Bahnhof - Bahnhofstraße.
Des weiteren kommt es zu Bauarbeiten am Matthias-Claudius Ring 8 vom 24.10. - 30.10.2024, wo mit einer Fahrbahneinengung zu rechnen ist.
Der diesjährige Laternenumzug findet am 15.11.2024 um 18:30 statt.
Es kam zu einem Wasserschaden in der Krippengruppe im KiGa Am Mühlenholz. Für den Zeitraum der Sanierung zieht die Krippengruppe in die KiTa Abenteuerland, in der Langenrade in einen der leeren Krippenräume.
Bekanntgabe der Schließzeiten für die Verwaltung:
2. Bekanntgaben des Bürgermeisters über die Beschlüsse nichtöffentlicher Beratungspunkte der letzten Sitzung
3. Genehmigung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters hinsichtlich einer überplanmäßigen Ausgabe nach § 82 der Gemeindeordnung (GO) i. V. mit § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Ascheberg und § 50 der GO hier: Zufahrt zur neuen AWO-Kindetagesstätte "Abenteuerland" in Ascheberg, Langenrade
4. Nachtrag zur Nutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtung Am Mühlenholz der Gemeinde Ascheberg/Holstein
5. Anfragen
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