2. Ascheberger Running Dinner

Nach der ersten Durchführung des Running Dinner in Ascheberg, erfolgt nun die zweite Durchführung am 09.08.2024. Alle Informationen hierfür finden Sie hier. Die Anmeldung erflogt per Link - oder indem sie einfach auf den Flyer klicken. Ebenfalls können Sie die Flyer als PDF herunterladen.

Grundsteuer

Information zu dem Bewertungsgesetz - Grundsteuerreform

Die Grundsteuer, eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen in Deutschland, wurde reformiert. Ziel der Reform war es, die Berechnungsgrundlage für die Steuer gerechter zu gestalten. Dabei wurde das sogenannte Bundesmodell eingeführt, das neue Bewertungsregeln für Grundstücke und Gebäude festlegt. Allerdings gibt es Kritik an der Umsetzung, und mehrere Gerichtsverfahren befassen sich mit der Frage, ob die neue Grundsteuer verfassungsgemäß ist.

Am 27. Mai 2024 entschied der Bundesfinanzhof (BFH), das höchste deutsche Steuergericht, in zwei wichtigen Fällen, dass Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Berechnungen bestehen könnten. In den beiden Streitfällen hatten Hausbesitzer beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz beantragt, ihre neuen Grundsteuerbescheide vorerst auszusetzen, weil sie die Berechnungen für zu hoch hielten. Das Finanzgericht stimmte zu und setzte die Steuerzahlung vorläufig aus, da es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsregeln hatte. Die Finanzverwaltung legte dagegen Beschwerde ein, doch der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts.

Konkret geht es um die Frage, ob die neuen Bewertungsregeln in einigen Fällen zu überhöhten Grundsteuerwerten führen. Der BFH erklärte, dass es bereits ausreicht, wenn der berechnete Wert eines Grundstücks um mehr als 40 % über dem tatsächlichen Marktwert liegt, um die Berechnung anzufechten. Das Übermaßverbot – ein Grundsatz des Verfassungsrechts – verlangt, dass staatliche Maßnahmen nicht übermäßig belastend sein dürfen. Wenn also die Steuer auf Grundlage eines viel zu hohen Werts festgesetzt wird, muss der Betroffene die Möglichkeit haben, einen niedrigeren Wert nachzuweisen, auch wenn das Gesetz diesen Nachweis nicht ausdrücklich vorsieht.

Die BFH-Entscheidungen vom Mai 2024 sind jedoch nur vorläufige Urteile im sogenannten Aussetzungsverfahren. Das bedeutet, dass die eigentliche Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuerregelung noch nicht entschieden ist. Diese Frage wird in den sogenannten Hauptsacheverfahren geklärt, die ebenfalls vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz anhängig sind. Es ist möglich, dass dieses Gericht den Fall weiter an das Bundesverfassungsgericht weitergibt, um dort eine endgültige Klärung herbeizuführen.

Aufgrund der BFH-Entscheidung haben die obersten Finanzbehörden der Länder reagiert und am 24. Juni 2024 sogenannte Ländererlasse herausgegeben. Diese Anweisungen sollen den Finanzämtern helfen, mit den aktuellen Unsicherheiten in der Praxis umzugehen. Dennoch bleibt offen, ob die neuen Bewertungsregeln in Zukunft geändert werden müssen, um verfassungsrechtlichen Anforderungen zu genügen. Bis zur endgültigen Klärung bleibt die neue Grundsteuer weiterhin ein heiß diskutiertes Thema.

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